Rechtliches und Datenschutz
Information nach § 7 Instituts-Vergütungsverordnung (InstitutsVergV)
Das Vergütungssystem ist angemessen, transparent und auf die nachhaltige Entwicklung des Unternehmens ausgerichtet.
Ein Vergütungsausschuss ist aufgrund der Institutsgröße nicht eingerichtet (§ 6 InstitutsVergV). Die besonderen Anforderungen an das institutsinterne Vergütungssystem gem. §§ 5,6 und 8 InstitutsVergV sind nicht anzuwenden, da das Institut aufgrund Größe, Bilanzsumme und Art der Geschäftstätigkeit zu den kleinen Instituten zählt, nicht systemrelevant ist und keinerlei Kundengelder oder Kundenwertpapiere annimmt. Dem entsprechend ist die Information auf der Internetseite des Instituts gemäß § 7 InstitutsVergV kurz gehalten. Das Vergütungssystem wird jährlich auf Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst.
Nach den Bestimmungen der Instituts-Vergütungsverordnung sind fünfzehn Personen vom Regelungsgehalt der Offenlegungspflichten nach § 7 InstitutsVergV betroffen.
Der Gesamtbetrag der Vergütungen für den Zeitraum vom 01.07.2010 bis 30.06.2011 betrug 725.828,23 €. Der darin enthaltene Anteil an fixer Vergütung betrug 621.513,58 €.
Des Weiteren wurden an 5 Personen 104.314,65 € in Form von variabler Vergütung gezahlt. Diese umfassen Vertriebsprovisionen für eigen vermitteltes Wertpapiergeschäft,
Differenzprovisionen für eigen akquirierte und betreute Vertriebspartner sowie einmalige Sachbezüge.
Eine Vergütung, die an den Gesamterfolg des Institutes orientiert ist, erfolgt nicht. Der variable Bestandteil ist in Bezug auf die fixe Vergütung unbedeutend und bietet keinen Anreiz zum Eingehen von unverhältnismäßig hohen Risiken.
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Die letzte Aktualisierung erfolgte am 03.01.2012.
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